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Auftragsvergabe Am schnellsten ist der zu übersetzende Quelltext per E-Mail oder Fax zu übersenden. Die Arbeit kann auch per Post und Kurier geschickt werden, man kann sie persönlich zustellen oder man kann auch deren Übernahme beim Auftragssteller vereinbaren. Nach Abschätzung des Schwierigkeitsgrades des zu übersetzenden Textes erhält der Kunde umgehend ein Preisangebot zugeschickt. Hat der Kunde dieses Angebot akzeptiert, so schickt er dem Übersetzer (per E-Mail, Fax) eine Bestellung samt allen notwendigen Rechnungsdaten. Nach der Bestätigung der Bestellung durch den Übersetzer beginnt die Arbeit an der Übersetzung. Der in elektronischer Form vorliegende Text kann in üblichen Formaten geliefert werden. Lieferungstermin Der Lieferungstermin wird in Absprache mit dem Kunden festgelegt. Übergabe der fertigen Übersetzung Die Art und Weise der Übergabe der Übersetzung ist mit dem Übersetzer zu vereinbaren. Üblicherweise wird diese per E-Mail zurückgeschickt. Wird sie als Ausdruck, auf CD oder Diskette verlangt, so kann sie per Post oder Kurier geschickt werden. Der übersetzte Text wird im gleichen Format geliefert, in dem der Quelltext angenommen wurde, falls mit dem Kunden keine andere Absprache getroffen wurde. Bis zur Bezahlung der Rechnung bleibt die Übersetzung Eigentum des Übersetzers. Zahlungsbedingungen Die Aufträge können bargeldlos nach der üblichen Rechnungsausstellung oder in bar gegen Ausstellung des entsprechenden Kassenbelegs bezahlt werden. Die Rechnung mit der Fälligkeit von 14 Tagen wird ausgestellt und per Post geschickt am Tage der Übergabe der fertigen Übersetzung. Vertraulichkeit Alle in den zu übersetzenden Texten beinhalteten Informationen werden für vertraulich gehalten und nicht an Dritte weitergegeben. Reklamationen Eventuelle Mängel der Übersetzungen sind schriftlich zu erledigen, dies innerhalb von zehn Kalendertagen seit der Übergabe der fertigen Übersetzung. Spätere Reklamationen werden nicht berücksichtigt werden. Diese Bedingungen treten am 01. 02. 2008 in Kraft. Bei eventuellen Streitigkeiten gilt das tschechische Recht. |
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